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Das erbrechtliche Inventar ist Feststellung der Aktiven und Passiven des Nachlasses zum Zwecke seiner Sicherung durch behördliche Feststellung seines Bestandes unmittelbar nach dem Erbgang.

Begriffs-Nr.: 439

Englisch: Inventory (477)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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