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Instanzenordnung (funktionelle Zuständigkeit) ist die Verteilung verschiedener Rechtspflegefunktionen unter verschiedene Rechtspflegeorgane (Gerichte), die im Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, in derselben Sache.

Begriffs-Nr.: 432

Englisch: Rules of instance (764)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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