Primärinsider sind Personen, die als Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganes des Emittenten (z.B. Vorstände oder Aufsichtsräte) oder sonst auf Grund ihres Berufes (z.B. Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher) oder ihrer Beteiligung am Kapital des Emittenten Zugang zu einer Insider-Information haben.
Begriffs-Nr.: 429
Englisch: Insiders (456)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018
Hinweis: Die Inhalte dieser Terminologiesammlung Lawpedia® mit Schwergewicht Wirtschaftsrecht (insb. Finanzmarktrecht) wurde mit grösster Sorgfalt recherchiert und auf Basis einer umfangreichen Lernkartei, Schulungsunterlagen und Literatur zusammenstellt. Die verschiedenen Quellen (soweit diese eruierbar waren) ersehen Sie bei den Abkürzungen und Quellenangaben. Hinweise auf weitere Quellenangaben werden gerne entgegengenommen. Trotz der Sorgfalt kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!