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Primärinsider sind Personen, die als Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganes des Emittenten (z.B. Vorstände oder Aufsichtsräte) oder sonst auf Grund ihres Berufes (z.B. Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher) oder ihrer Beteiligung am Kapital des Emittenten Zugang zu einer Insider-Information haben.

Begriffs-Nr.: 429

Englisch: Insiders (456)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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