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Eine Insiderinformation ist eine öffentlich nicht bekannte, genaue Information, die direkt oder indirekt mit einem oder mehreren Emittenten oder einem oder mehreren Finanzinstrumenten direkt oder indirekt in Zusammenhang steht und geeignet ist, bei ihrer Veröffentlichung den Kurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen. Sie muss so beschaffen sein, dass ein verständiger Anleger sie wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidungen nutzen würde.

Begriffs-Nr.: 430

Englisch: Inside information (455)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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