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Das Indossament ist der auf der Rückseite des Wechsels geschriebene Übertragungsvermerk, dem jedoch die Wirkung einer neuen Ausstellung des Wechsels zukommt. Das Blanko-Indossament besteht nur aus der Unterschrift den Indossamenten und nennt den Indossator nicht.

Begriffs-Nr.: 427

Englisch: Endorsement (330)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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