Print Friendly, PDF & Email

Immaterialgüterrechte sind absolute Rechte, die ihrem Träger eine ausschliessliche Herrschaft über geistige Errungenschaften gewähren (das können Erfindungen, Marken, Firmen etc. sein).

Begriffs-Nr.: 419

Englisch: Intellectual property rights (467)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert