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Die Haftung ist die normale Begleiterscheinung einer Verpflichtung und bedeutet die Rechtslage eines dem Zugriff des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung ausgesetzten Vermögens.

Begriffs-Nr.: 407

Englisch: Liability (534)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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