Der gute Glaube (bona fides) ist das schuldlose Nichtkennen eines Mangels in Bezug auf einen Rechtserwerb oder Rechtsbestand.
Begriffs-Nr.: 403
Englisch: Good faith (418)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Der gute Glaube (bona fides) ist das schuldlose Nichtkennen eines Mangels in Bezug auf einen Rechtserwerb oder Rechtsbestand.
Begriffs-Nr.: 403
Englisch: Good faith (418)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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