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Die Grundlast ist regelmässig die Belastung eines Grundstückes mit dem Recht auf Entrichtung wiederkehrender Leistungen aus dem Grundstück. Die Belastung des Grundstückes bildet die alleinige Sicherung der Forderung.

Begriffs-Nr.: 399

Englisch: Base load (116)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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