Die Gestaltungsrechte verleihen per Kraft oder Gesetz die Befugnis, eine Änderung der Herrschaftsrechte herbeizuführen. Es handelt sich somit um einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen. Gestaltungsrechte, welche nur mittels einer gerichtlichen Klage ausgeübt werden können, heissen Gestaltungsklagerechte.
Begriffs-Nr.: 386
Englisch: Design rights (272)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!