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Als Gestaltungsklage bezeichnet man ein Mittel zur Durchsetzung eines Gestaltungsklagerechts, das heisst eines Rechts, das nicht privatautonom, sondern nur durch Klage und Urteil durchgesetzt werden kann. Das Urteil gestaltet die Rechtslage um, es hat somit konstitutive (rechtsbegründende) Wirkung

Begriffs-Nr.: 385

Englisch: Design lawsuit (271)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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