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Als Gesetzesumgehung bezeichnet man den Versuch, wenn man durch den Abschluss eines an sich erlaubten Rechtsgeschäftes einen ähnlichen rechtlichen respektive wirtschaftlichen Erfolg erreichen will, wie er sich als Folge eines verbotenen Rechtsgeschäftes ergeben würde.

Begriffs-Nr.: 384

Englisch: Avoiding the law (108)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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