Die Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) ist das Anfallen einer Gesamtheit, eines Inbegriffs von verschiedenartigen Rechten (und Pflichten) von Gesetzes wegen an einen neuen Träger.
Begriffs-Nr.: 378
Englisch: Universal succession (866)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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