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Die Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) ist das Anfallen einer Gesamtheit, eines Inbegriffs von verschiedenartigen Rechten (und Pflichten) von Gesetzes wegen an einen neuen Träger.

Begriffs-Nr.: 378

Englisch: Universal succession (866)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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