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Ein gemischter Vertrag ist ein solcher, dessen Tatbestand eine im Gesetz nicht vorkommende Verbindung einzelner, im Gesetz unter verschiedenen Vertragskategorien normierter Tatbestandsteile kombiniert.

Begriffs-Nr.: 374

Englisch: Mixed contract (577)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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