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Risiko, dass eine Gegenpartei in einem Kreditgeschäft oder als Emittentin eines strukturierten Produktes die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

Begriffs-Nr.: 370

Englisch: Counterparty risk (214)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

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