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Die Gefahr ist der Zustand, in dem, unter den gegebenen und im Augenblicke der Willensbetätigung allgemein erkennbaren oder auch nur dem Täter bekannten Umständen, die nahe Möglichkeit (Wahrscheinlichkeit) gegeben ist, dass der Eintritt der Verletzung erfolgen werde.

Begriffs-Nr.: 369

Englisch: Danger (242)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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