Die Gebietshoheit ist der Schauplatz der staatlichen Herrschaft und bezeichnet räumlich die Grenzen, innerhalb deren sich die eigene Staatsgewalt betätigen darf und die Ausübung einer fremden Staatsgewalt unzulässig ist.
Begriffs-Nr.: 367
Englisch: Territorial jurisdiction (842)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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