Print Friendly, PDF & Email

Die Gebietshoheit ist der Schauplatz der staatlichen Herrschaft und bezeichnet räumlich die Grenzen, innerhalb deren sich die eigene Staatsgewalt betätigen darf und die Ausübung einer fremden Staatsgewalt unzulässig ist.

Begriffs-Nr.: 367

Englisch: Territorial jurisdiction (842)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert