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Die Gebühr ist ein besonderes Entgelt für bestimmte, durch den Pflichtigen veranlasste Leistungen der Staatsgewalt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Grösse und Qualität der staatlichen Gegenleistung, als deren Entgelt sie erscheint.

Begriffs-Nr.: 368

Englisch: Fee (368)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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