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Die Verwaltung des Fondsvermögens wird einem Fondsmanager übertragen. Dieses Prinzip der sogenannten Fremdverwaltung verhindert, dass einzelne Investoren auf die Gestaltung der Anlagepolitik und die Anlageentscheide Einfluss nehmen können. Investoren haben beim Fonds keine Mitspracherechte.

Begriffs-Nr.: 360

Englisch: External administration (354)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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