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Die Freiheitsrechte sind Rechte, welche dem Individuum als solchem und unmittelbar gewährleistet sind zum Schutze seiner Rechtssphäre vor Übergriffen der Staatsgewalt und vor Zurücksetzung durch dieselbe.

Begriffs-Nr.: 359

Englisch: Freedom rights (393)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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