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Die freie Beweiswürdigung ist das im Strafprozess grundsätzlich geltende Prinzip, dass der Richter seine Überzeugung bildet, ohne an gesetzliche Beweisregeln gebunden zu sein, dass jede Beweiserbringung grundsätzlich gleichwertig ist.

Begriffs-Nr.: 358

Englisch: Free consideration of evidence (391)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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