Das Forum (Gerichtsstand resp. örtliche Zuständigkeit) ist die räumliche Begrenzung der Kompetenz durch Zuweisung eines bestimmten Gerichtsstandes.
Begriffs-Nr.: 354
Englisch: Forum (387)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Das Forum (Gerichtsstand resp. örtliche Zuständigkeit) ist die räumliche Begrenzung der Kompetenz durch Zuweisung eines bestimmten Gerichtsstandes.
Begriffs-Nr.: 354
Englisch: Forum (387)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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