Print Friendly, PDF & Email

Das Forum (Gerichtsstand resp. örtliche Zuständigkeit) ist die räumliche Begrenzung der Kompetenz durch Zuweisung eines bestimmten Gerichtsstandes.

Begriffs-Nr.: 354

Englisch: Forum (387)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert