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Der falsus procurator ist der Pseudovertreter, der sich dem Dritten gegenüber als bevollmächtigter Vertreter ausgab, ohne es zu sein. Es ist somit ein Handeln in fremdem Namen unter der Vorgabe des Bestehens einer Vollmacht, die in Wirklichkeit nicht existiert.

Begriffs-Nr.: 330

Englisch: Falsus procurator (361)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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