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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist die zuständige Behörde für die Registrierung von Verwaltern Europäischer Risikokapitalfonds (EuVECA ). Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 (EuVECA-Verordnung). Mit dieser Verordnung sollen Wachstum und Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestärkt werden (sogenannte qualifizierte Portfoliounternehmen). EuVECA-Manager müssen als Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM), der EuVECA selbst als Alternative Investmentfonds (AIF) zugelassen werden.

Begriffs-Nr.: 322

Englisch: European Venture Capital Fund (EuVECA) (346)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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