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Im Januar 2011 wurde die EIOPA mit Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates als Nachfolgeorganisation von CEIOPS (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) als unabhängige EU-Behörde gegründet und ist Teil des Europäischen Systems der Finanzmarktaufsicht (ESFS). EIOPA leistet – im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse – einen Beitrag zur Gewährleistung der kohärenten, effizienten und wirksamen Anwendung von Rechtsakten, fördert die Angleichung der Aufsicht, gibt Stellungnahmen für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission ab und führt wirtschaftliche Analysen der Märkte, die das Erreichen des Ziels der Behörde fördern sollen, durch.

Begriffs-Nr.: 317

Englisch: European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) (341)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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