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Erbschein ist das Legitimationsattest, der dem testamentarischen wie dem gesetzlichen Erben und (mutatis mutandis) dem Nutzniessungsberechtigten erteilt wird, als Zeugnis über sein Erbrecht.

Begriffs-Nr.: 310

Englisch: Certificate of inheritance (148)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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