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Die Enteignung (Expropriation) ist eine im öffentlichen Interesse durch obrigkeitlichen Verwaltungsakt erfolgende Beschränkung oder Entziehung subjektiver Vermögensrechte gegen Entschädigung (originäre Erwerbsart).

Begriffs-Nr.: 305

Englisch: Expropriation (353)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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