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Die Entdeckung ist das Erkennen vorgegebener Zusammenhänge. Die Entdeckung definiert keine neue Regel zum technischen Handeln (wie das die Erfindung tut), sondern zeigt etwas Vorbestehendes auf. Der Entdeckung fehlt somit der finale Handlungscharakter und sie ist deshalb für sich gesehen patentrechtlich nicht schutzfähig. Die Entdeckung kann aber die Grundlage für eine patentrechtlich schutzfähige Erfindung bilden.

Begriffs-Nr.: 304

Englisch: Discovery (289)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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