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Risiko, dass der Emittent die eingegangen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Das Emittentenrisiko entfällt bei Anlagefonds; das von den Anlegern eingebrachte Vermögen ist als Sondervermögen im Falle einer Insolvenz der Fondsleitung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Begriffs-Nr.: 302

Englisch: Issuer risk (497)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

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