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Die Einrede verleiht die Befugnis, eine an sich geschuldete Leistung aus einem besonderen Grund zu verweigern. Sie dient der Abwehr eines geltend gemachten Rechts. Die Einrede muss durch Willenserklärung geltend gemacht werden. Als Einrede gilt bspw. die Einrede der Verjährung.

Begriffs-Nr.: 298

Englisch: Objection (603)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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