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Die Duplik ist die Gegenerklärung mit der der Beklagte im Zivilprozess auf die Replik des Klägers erwidert (als vierte Rechtsschrift im schriftlichen, bzw. vierter Vortrag im mündlichen Verfahren). Dient, wie die Replik, in der Hauptsache der Erörterung der Rechtsfragen.

Begriffs-Nr.: 286

Englisch: Duplicate (312)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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