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Die Dringlichkeitsklausel ist die im Ermessen der Bundesversammlung stehende Entscheidung, dass ein allgemein verbindlicher Bundesbeschluss als dringlich zu erklären und damit dem fakultativen Referendum zu entziehen sei.

Begriffs-Nr.: 284

Englisch: Urgency clause (871)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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