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Die Doppelvertretung ist die Vertretungsmacht derselben Person als Organ zweier juristischer Personen als Vertragsparteien. Die Doppelvertretung ist nur unter denselben Einschränkungen, wie das Selbstkontrahieren des Vertreters zulässig.

Begriffs-Nr.: 283

Englisch: Dual representation (311)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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