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Eine Doppelversicherung besteht, wenn dasselbe Interesse gegen die gleiche Gefahr und für dieselbe Zeit bei einer Mehrzahl von Versicherern versichert wird und wenn ausserdem die Versicherungssummen aller Versicherer zusammengerechnet den Versicherungswert übersteigen.

Begriffs-Nr.: 282

Englisch: Double insurance (309)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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