Print Friendly, PDF & Email

Land, in dem die Fondsgesellschaft und Depotbank der Anlagefonds ansässig und dessen Gesetzgebung unterstellt sind. Dadurch wird auch das Domizilland der Anlagefonds definiert.

Begriffs-Nr.: 280

Englisch: Home country (432)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert