Das délit manqué (fehlgeschlagenes Verbrechen) ist ein beendigter Versuch, wenn das Nichteintreten des Erfolges sicher ist.
Begriffs-Nr.: 245
Englisch: Délit manqué (262)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Das délit manqué (fehlgeschlagenes Verbrechen) ist ein beendigter Versuch, wenn das Nichteintreten des Erfolges sicher ist.
Begriffs-Nr.: 245
Englisch: Délit manqué (262)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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