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Die Dividende ist der grundsätzlich dem auf das Grundkapital einbezahlten Betrag proportionale Anteil am Reingewinn, soweit er nach Gesetz oder Statuten zur Verteilung unter die Aktionäre bestimmt ist.

Begriffs-Nr.: 277

Englisch: Dividend (302)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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