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Der Dissens ist Fehlen der Übereinstimmung der Willensäusserungen der Parteien; er ist offen, wenn er den Parteien bewusst, und ihnen daher bekannt ist, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Von einem verdeckten Dissens spricht man dagegen, wenn die Parteien einig zu sein glauben, während ihre Erklärungen in Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Eine Divergenz der Bezeichnungen hat nicht notwendigerweise auch einen Dissens zur Folge.

Begriffs-Nr.: 273

Englisch: Dissent (297)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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