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Die Differenztheorie ist die im kaufmännischen Verkehr gültige Berechnung des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung derart, dass statt der Leistung des säumigen Schuldners deren Wert in Rechnung gestellt wird.

Begriffs-Nr.: 261

Englisch: Difference theory (278)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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