Die Differenztheorie ist die im kaufmännischen Verkehr gültige Berechnung des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung derart, dass statt der Leistung des säumigen Schuldners deren Wert in Rechnung gestellt wird.
Begriffs-Nr.: 261
Englisch: Difference theory (278)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Hinweis: Die Inhalte dieser Terminologiesammlung Lawpedia® mit Schwergewicht Wirtschaftsrecht (insb. Finanzmarktrecht) wurde mit grösster Sorgfalt recherchiert und auf Basis einer umfangreichen Lernkartei, Schulungsunterlagen und Literatur zusammenstellt. Die verschiedenen Quellen (soweit diese eruierbar waren) ersehen Sie bei den Abkürzungen und Quellenangaben. Hinweise auf weitere Quellenangaben werden gerne entgegengenommen. Trotz der Sorgfalt kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!