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Der Devis ist die privatrechtliche Vereinbarung eines ungefähren Kostenansatzes, statt einer bestimmten Vergütung als Werklohn. Die unverhältnismässige Überschreitung des Devis führt zum Rücktritt des Bestellers.

Begriffs-Nr.: 258

Englisch: Devis (276)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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