Als Desuetudo wird die derogierende Funktion des Gewohnheitsrechts bezeichnet, wodurch auch ein Strafgesetz aufgehoben werden kann.
Begriffs-Nr.: 256
Englisch: Desuetudo (273)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Als Desuetudo wird die derogierende Funktion des Gewohnheitsrechts bezeichnet, wodurch auch ein Strafgesetz aufgehoben werden kann.
Begriffs-Nr.: 256
Englisch: Desuetudo (273)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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