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Vor Einführung wurde die Tatsache von Einanlegerfonds anhand der Destinatärstheorie begründet. Bei Pensionskassen und Versicherungen bilde die Vielzahl von vertraglichen angebundenen Versicherungs- und / oder Vorsorgenehmer das kollektive Moment. Endbegünstigte sind die Anleger und nicht diejenigen, die rechtliche die Anlegerstellung innehaben oder im Auftrag der Kunden Anteile zeichnen.

Begriffs-Nr.: 255

Englisch: Beneficiary principle (120)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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