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Die Depotbank hat zu prüfen, ob die Verwendung des Fondsvermögens (Anlageentscheide im Rahmen der Fondsverwaltung) mit den anwendbaren Gesetzen und den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vertragsgrundlagen (Fondsvertrag) übereinstimmt.

Begriffs-Nr.: 249

Englisch: Custodian bank controlling (237)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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