Delictum commissivum per omissionem ist als strafrechtlicher Begriff das unechte Unterlassungsdelikt und bezeichnet die Übertretung einer Verbotsnorm durch Unterlassung; kausal im Sinne des Gesetzes ist somit alles, bei dessen Anderssein der Erfolg nicht eingetreten wäre.
Begriffs-Nr.: 243
Englisch: Delictum commissivum per omissionem (261)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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