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Delictum commissivum per omissionem ist als strafrechtlicher Begriff das unechte Unterlassungsdelikt und bezeichnet die Übertretung einer Verbotsnorm durch Unterlassung; kausal im Sinne des Gesetzes ist somit alles, bei dessen Anderssein der Erfolg nicht eingetreten wäre.

Begriffs-Nr.: 243

Englisch: Delictum commissivum per omissionem (261)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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