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Die Deliberationsfrist ist die zwingende Rechtsnorm, dass der provisorische Erbschaftserwerb innert einer (vom Richter erstreckbaren) Verwirkungsfrist von drei Monaten durch Ausschlagung oder Annahme zu beseitigen ist.

Begriffs-Nr.: 242

Englisch: Deliberation period (259)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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