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Die Fondsleitung hat die bis zu einem Zeitpunkt x am jeweiligen Handelstag eingegangenen Aufträge zum Erwerb und zur Rückgabe von Anteilen (z.B. bis 16 Uhr) zu demjenigen Inventar abzurechnen, den sie nach diesem Eingababeschluss ermittelt hat. Die Cut-off Zeit findet sich im Fondsvertrag.

Begriffs-Nr.: 228

Englisch: Cut-off time (239)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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