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Culpa im Sinne einer Verletzung der Dilligenzpflicht ist eine Vernachlässigung der Behutsamkeit, Sorgfalt, Vorsicht, durch deren Anwendung ein Nachteil abgewendet worden wäre.

Begriffs-Nr.: 226

Englisch: Culpa (230)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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