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Unter dem Begriff Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben, zu verstehen.

Begriffs-Nr.: 220

Englisch: Corporate governance (210)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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