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Condiciones iuris (Rechtsbedingungen) liegen dort vor, wo die Wirkung eines Rechtsgeschäfts nicht kraft Parteiwillens, sondern kraft Rechtssatzes von einem ausserhalb der Willenserklärung liegenden Umstände abhängt.

Begriffs-Nr.: 216

Englisch: Condiciones iuris (185)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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