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Condiciones in praeteritum sind uneigentliche Bedingungen, bei denen die Wirkung eines Rechtsgeschäfts nicht von einem zukünftigen, sondern einem in der Vergangenheit oder Gegenwart liegenden, also in Wirklichkeit bereits entschiedenen Umstand abhängig gemacht wird.

Begriffs-Nr.: 215

Englisch: Condiciones in praeteritum (184)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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